Behandlungsablauf und Kosten im Naturheilkundebereich

Nach erfolgter Terminvereinbarung treffen wir uns für eine umfassende Erstanamnese mit Untersuchung und einer Irisdiagnostik. Die Iris der Augen ist eine Reflexzone ähnlich den Fuß- bzw. Ohrreflexzonen. Sie ist eine anerkannte wissenschaftlich fundierte Methode und gibt Aufschluss darüber, in welchem Zustand der Körper sich momentan befindet, welche erblichen Neigungen bestehen und welche Krankheiten er schon durchgemacht hat.

Nach genauer Auswertung aller Informationen erstellen wir einen individuellen Therapieplan und besprechen diesen und den Befund bei einem weiteren Termin.

Diese beiden Termine inklusive Anamnese, Untersuchung, Erstellung eines Therapieplans sowie der erforderlichen Rezepte kosten regulär 150 Euro.

Privatpatienten und Patienten mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung erhalten eine Rechnung nach GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) zur Einreichung bei ihrer Versicherung.

Patienten, die die Kosten selbst tragen müssen erhalten einen Rabatt von 10% auf die ersten beiden Termine und Zahlen somit 135 Euro und erhalten in diesem Fall eine vereinfachte Selbstzahlerrechnung. Diese kann steuerlich geltend gemacht werden. 

Heilpraktikerkosten beim Finanzamt geltend machen

Sind Folgebehandlungen nötig, liegen diese im Bereich von 35 Euro für 25 – 30 Minuten und 70 Euro für 50 – 60 Minuten.       Eingesetztes Material muss extra berechnet werden.

Kurze telefonische Beratungen werden mit 7,50 Euro berechnet, längere Gespräche je nach Zeiteinheit.